KONTAKT / IMPRESSUM

Peter Mayerhofer e.K.
Flair Hotel***s - Gasthof - Metzgerei Mayerhofer
Inhaber: Peter Mayerhofer

Ritter-Tuschl-Strasse 2
94501 Aldersbach

Tel - +49 (0) 85 43 / 96 39 - 0
Fax -+49 (0) 85 43 / 96 39 - 39

hotel@mayerhofer.org ---------www.mayerhofer.org

USt-ID-Nr. DE813638805

Gewerbeaufsichtsamt: Landshut
Aufsichtsbehörde: Landratsamt Passau
Gerichtsstand: Passau
Zuständiges Finanzamt: Passau
Betriebs-Nummer: 84719300

eingetragen im Handelsregister Passau Nr. 12456

Haftung für Links:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu Verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den sichtbaren und unsichtbaren Inhalten aller gelinkten Sieten, den dahinter stehenden Servern, weiterführenden Links und sämtlichen anderen Angaben der fremden Seiten die eine Verbindung zu unserer Website aufweisen.
Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Website angebrachten Links.

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gastaufnahmevertrag - Beherbergungsvertrag - unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA - Beherbergungsvertrag

Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte- und -pflichten sind oft
nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der
gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm
empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens dann, wenn Vertragspartner in
Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die
ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt. Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der Gast
ein einmal reserviertes Zimmer wieder abbestellen will. Der DEHOGA hat hierzu folgende
Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt.
Sie werden in ständiger Rechtsprechung bestätigt.

§ 1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.

§2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
.....des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

§ 3 Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

§ 4 Stornierung des Zimmers

Stornobedingungen auch für Gruppen und Sammelreservierungen als pdf-Datei zum Download

Einzelreservierungen können am Anreisetag bis 12:00 Uhr kostenlos storniert werden

ab 12:01 Uhr des Anreisetages gelten folgende Stornogebühren:

80% bei Übernachtung / Frühstück des Ratenpreises
70% bei Übernachtung / Halbpension des Ratenpreises
60% bei Übernachtung / Vollpension des Ratenpreises


Sammelreservierungen von 10 Personen bis 19 Personen gilt folgendes:

bis 14 Tage vor Anreisetag 12:00 Uhr kostenlos
13-7 Tage vor Anreisetag 12:00 Uhr - 30% des Ratenpreises
6-3 Tage vor Anreistag 12:00 Uhr – 50% des Ratenpreises
ab dann 80% des Ratenpreises

von Gruppen sprechen wir ab 20 zahlenden Personen - hierbei ist 1 Freiplatz (Busfahrer)
je weitere 20 zahlende Personen 1 weiterer Freiplatz (z.B. Reiseleiter)

Stornobedingungen hierbei:

bis 60 Tage vor Anreisetag 12:00 Uhr kostenlos
59-30 Tage vor Anreisetag 12:00 Uhr - 30% des Ratenpreises
29-10 Tage vor Anreistag 12:00 Uhr – 50% des Ratenpreises
ab dann 80% des Ratenpreises


Einzelstornierungen aus der Gruppe siehe Stornobedingungen der Sammelreservierung.
Die Freiplatzstaffelung richtet sich immer nach den zahlenden Gästen nach den Stornierungen.

 

§ 5a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
.......Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

§ 5b Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages
.......den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

 

Erläuterungen zum Gastaufnahmevertrag

Der Beherbergungsvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch, abgesehen von der Regelung
der Haftung bei eingebrachten Sachen, nicht besonders geregelter, sogenannter gemischter
Vertrag. Er umfasst Miet-, Dienst-, Werkvertrags- und unter Umständen sogar Kaufrecht. Die
Einbeziehung von verschiedenen Rechtsgebieten schließt aber nicht aus, dass der
Beherbergungsvertrag hinsichtlich der Vertragspflichten nicht anders zu behandeln ist als
jeder andere nach dem bürgerlichen Recht auch.
Dies bedeutet, dass der Beherbergungsvertrag nicht von einer Partei einseitig gelöst werden
kann.
Die Abbestellung eines einmal in einem Hotel oder sonstigem Beherbergungsbetrieb
gebuchten Zimmers kann genauso wenig rückgängig gemacht werden, es sei denn im
Einvernehmen mit dem Vermieter. Ob der Vertrag dabei schriftlich abgeschlossen wird oder
nur mündlich ist, ist nicht entscheidend. In Konsequenz dieses Rechtsgrundsatzes ist der
Zeitpunkt, zu welchem der Gast ein gebuchtes Zimmer abbestellen will, unerheblich, denn
wenn es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, kann es auf den Zeitpunkt der
Annullierung der Zimmerbestellung auch nicht ankommen. Für die Ansprüche des Vermieters
ist allein entscheidend, ob er das abbestellte Zimmer anderweitig vermieten konnte. Nur wenn
dem Vermieter eine anderweitige Vermietung gelingt, wird der Gast von seinen
Vertragspflichten befreit.
Selbstverständlich darf der Vermieter eine anderweitige Vermietung nicht böswillig
unterlassen, d.h. er muss sich um die Vermietung bemühen, auf der anderen Seite sollte der
Gast aber keinesfalls versäumen, den Vermieter zu unterrichten, denn sonst beraubt er sich
selbst der Möglichkeit, noch aus seinen Vertragsverpflichtungen befreit zu werden. Insoweit
kann die Frage der möglichst frühen Abbestellung eine entscheidende Rolle spielen. Bei dem
Anspruch der Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Preises für
die vertragliche Leistung abzüglich der ersparten Aufwendungen handelt es sich nicht um
einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen Anspruch, der auf Erfüllung des Vertrages
geht. Diese Unterscheidung ist für die zu erhebenden Einwendungen durch den Gast rechtlich
von Bedeutung. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an, aus welchen
Gründen der Gast das reservierte Zimmer nicht in Anspruch nehmen konnte.

Auf Nummer "Sicher" gehen Sie mit einer Reise-Rücktrittskosten Versicherung.

zurück